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Satzung des Bundesrings

 

 

 

§ 1 Name und Sitz

 

Der Bundesring trägt den Namen „Bundesring der Landesverbände/ Fachgruppen der Lehrkräfte an beruflichen Schulen im Bereich der Agrarwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland“ (BAB)

 

Er hat den Sitz am Wohnort des Vorsitzenden.

 

 

§ 2 Zweck und Aufgabe

 

Der Bundesring ist eine Arbeitsgemeinschaft und vertritt die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen im Bereich der Agrarwissenschaft.

 

Er stellt sich insbesondere die Aufgabe

-          die Entwicklung des agrarwissenschaftlichen Schulwesens zu fördern,

-          die Ausbildung in den Agrarberufen auf Bundesebene zu vereinheitlichen und zu verbessern,

-          Informationen zwischen den Bundesländern auszutauschen.

-           

 

§ 3 Mitglieder

 

Mitglieder des Bundesrings sind

-          die Fachgruppen Agrarwirtschaft der Mitgliedsverbände des BvLB

 

 

§ 4 Organe des Bundesrings

 

1.      Mitgliederversammlung

2.      Vorstand

 

 

§ 5 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliederverbände. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie entscheidet über die in §2 ausgewiesenen Aufgaben sowie über die Satzung mit einfacher Mehrheit, wobei jeder Mitgliedsverband und jedes Vorstandsmitglied eine Stimme hat.

 

 

 

 

 

 

 

§ 6 Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Kassenwart sowie Beisitzern.

 

Der Vorstand vertritt den Bundesring, er leitet die Sitzungen und führt die Beschlüsse aus. Im Verhinderungsfall vertritt der ihn sein Stellvertreter.

 

Dem Vorsitzenden obliegt die Führung der laufenden Geschäfte.

 

Der Kassenwart ist für die ordnungsgemäße Führung der Kasse verantwortlich.

 

Der Vorstand und der Kassenwart werden auf zwei Jahre gewählt.

 

Der Vorsitzende gibt zu den jährlichen Sitzungen einen Geschäftsbericht, der Kassenwart legt alle zwei Jahre den Kassenbericht vor. Der Kassenbericht ist von den zwei Kassenprüfern zu prüfen.

 

 

§ 7 Finanzen

 

Zur Bestreitung der Aufgaben des Vorstandes erhebt der Bundesring Beiträge von den Mitgliedern. Die Beiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Fahrt- und Übernachtungskosten der Vertreter der Mitgliederverbände tragen die Mitgliederverbände.

 

§ 8 Auflösung des Bundesringes

 

Die Auflösung des Bundesringes erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn ¾ der anwesenden Mitglieder zustimmen.

Die Mitgliederversammlung beschließt über die Verwendung des Vermögens.

 

 

 

Karlsbad, den 05.05. 2018